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FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Um Ihnen den Umgang mit dem Thema der Tagespflege zu erleichtern, haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen einmal hier zusammengefasst.

  • Was versteht man unter Tagespflege?
    Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflege. Diese kann als Ergänzung zur häuslichen Pflege genutzt werden, wenn diese nicht mehr in vollem Umfang sichergestellt werden kann. Die Senioren können mit Hilfe der Tagespflege so lang wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben, erhalten jedoch tagsüber Unterstützung und Betreuung in der Einrichtung. Die Tagespflegegäste werden stundenweise oder ganztägig, während der jeweiligen Öffnungszeiten, in der Einrichtung gepflegt und betreut und erhalten ihrem Bedarf entsprechend Hilfe für alltägliche Tätigkeiten. Weiterhin werden sie in der Tagespflegeeinrichtung mit mehreren Mahlzeiten und Getränken versorgt. Daneben sogt ein umfangreiches Freizeit- und Beschäftigungsprogramm gemeinsam mit anderen Gästen der Tagespflege für einen abwechslungsreichen Alltag und für die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Je nach Einrichtung wird ein Hol- und Bringdienst angeboten, welcher die Gäste morgens von ihrem Zuhause abholt und nachmittags wieder nach Hause zurückbringt.
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme?
    Die Transportfähigkeit muss gegeben sein. Dauerhaft bettlägerige Menschen können nicht am Angebot der Tagespflege teilhaben Der Gast muss sich in die bestehende Gruppe sozial integrieren lassen Sucht- und Alkoholabhängige Menschen und Menschen mit erheblichen psychischen Veränderungen (z.B. Suizidgefährdung) können nicht am Angebot der Tagespflege teilhaben Wir gewährleisten, dass die Entscheidung ob ein Interessent in die Tageseinrichtung aufgenommen werden kann, nach Prüfung der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles gefällt wird.
  • Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
    Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, besucht der Medizinische Dienst oder andere unabhängige Gutachter Sie bzw. Ihren Angehörigen. Das ausgebildete Personal beurteilt, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
  • Wer trägt welche Kosten?
    Die Pflegekasse übernimmt ab dem Pflegegrad 2 die Kosten für die Tagespflege in einer Tagespflegeeinrichtung. Gäste mit dem Pflegegrad 1 tragen die Kosten für die Tagespflege selbst. Der Höchstbetrag der Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad: in Pflegegrad 1: 0,00 € in Pflegegrad 2: 689,00 € in Pflegegrad 3: 1298,00 € in Pflegegrad 4: 1612,00 € in Pflegegrad 5: 1995,00 € Sollten Sie bei einem vorliegenden Pflegegrad bereits einen ambulanten Pflegedienst nutzen, so haben Sie, nach erfolgter Antragstellung, dennoch den vollen Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades durch Ihre Pflegekasse für die Inanspruchnahme einer Tagespflegeeinrichtung. Zusätzlich haben Sie für alle Pflegegrade, je nach Anzahl der Tage der Inanspruchnahme der Tagespflegeeinrichtung im Monat, Erstattungsanspruch der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten durch die Pflegekasse. Der maximale Erstattungsanspruch pro Monat beläuft sich auf 125,00 €. Eine detaillierte Kostenaufstellung sowie einen individuellen Kostenvoranschlag erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches vor der Aufnahme.
  • Wie setzen sich die Kosten zusammen?
    Die Kosten für einen Tagespflegeplatz setzen sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen: Pflege und Betreuungskosten - Aufwendungen für die Pflege, die soziale und aktivierende Betreuung und die medizinische Behandlungspflege Unterbringung und Verpflegung - Kosten für Verpflegung, hauswirtschaftliche Leistungen sowie Verbrauchskosten (z. B. Heizung) Fahrdienst – Kosten für den Hol- und Bringdienst zwischen dem Wohnort des Tagesgastes und der Einrichtung Investitionskosten - Kosten zur Herstellung und Erhaltung der Tagespflegeeinrichtung inklusive ihrer Einrichtungsgegenstände
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